Rufen Sie uns an: 0231 - 314 338 oder faxen Sie uns: 0231 - 314 344 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Aktuelles

Liebe Patienten,

wir machen Urlaub vom

22.03.2024 bis zum 01.04.2024


Ihr Praxisteam


Neue Öffnungszeiten

Mo, Do
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Dienstag
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Mi, Fr
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Sa - So
Geschlossen

Offene Sprechstunde:  Montags bis Freitags von 08:00 Uhr - 09:00 Uhr


An dieser Stelle möchten wir Sie über Neuigkeiten aus unserer Praxis und zum Thema Frauengesundheit informieren.
Liebe Patientin,

es ist uns ein großes Anliegen, uns in schwierigen Zeiten an Sie zu wenden. Wir sind weiterhin gerne für Sie da, um Ihnen eine gynäkologische Versorgung zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie veranlasst uns dazu, weitere Sicherheitsmaßnahmen für Ihre und unsere Gesundheit vorzunehmen. Deshalb werden wir ab sofort nur noch einer begrenzten Personenanzahl den Zutritt in unsere Räumlichen zeitgleich unter erhöhten Hygienemaßnahmen gewähren. Bitte beachten Sie, dass das Eintreten in unsere Praxis nur einzeln erfolgen kann. Unser Personal wird Sie hierfür so schnell wie möglich an der Eingangstür empfangen, sobald die Sicherheitskriterien erfüllt sind. Wir bitten hierfür um Ihre Geduld. Es wird dringend empfohlen, einen Personenmindestabstand von 1,5 m auch vor dem Praxiseingang einzuhalten. Weitere Informationen unter www.frauenarztpraxis-hantono.de oder telefonisch unter (0231) 314 338. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr Praxisteam der Frauenarztpraxis S. Hantono



Notfalltermine

Liebe Patientinnen,

bei akuten Beschwerden setzen Sie sich bitte zu Beginn der Sprechstunde telefonisch mit uns in Verbindung damit wir Ihnen einen kurzfristigen Notfalltermin anbieten können.

 Ihr Praxisteam
Offene Sprechstunde

Sehr geehrte Patientinnen,

ab 1.9.2019 ist uns gesetzlich vorgeschrieben, für Patientinnen, die unsere Praxis notfallmäßig ohne Termin aufsuchen möchten, feste Zeiten einer offenen Sprechstunde einzuführen.

Diese finden statt:
Dienstag bis Freitag von 8:15 Uhr bis 9:15 Uhr. 

FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS: AB 2020 ALTERSABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGSANGEBOTE


Ab 2020 wird die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden dann alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse zum Screening eingeladen. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren zudem weiterhin Anspruch auf eine jährliche körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung in frauenärztlichen Praxen.

Ab 2020 wird die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu geregelt. Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden zukünftig alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über das Krebsfrüherkennungsprogramm informiert und zum Screening eingeladen. 

Die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind dann abhängig vom Alter der Frau:  
Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Testswahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht. 

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung mit einem speziellen Mikroskop) des Gebärmuttermundes.

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird im Rahmen der jährlichen Vorsorge zukünftig nur alle drei Jahre – dann aber eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) –, bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. 

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmuttermundes.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und ab 30 der Brüste bleibt bestehen!

Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Für diese körperliche Untersuchung ergeben sich keine organisatorischen Veränderungen – sie können weiterhin jährlich wahrgenommen werden.




Der ärztliche Bereitschaftsdienst


Wenn die Praxis zu hat, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst. Der Patientenservice geben Auskunft, vermitteln Termine und helfen in akuten Fällen - rund um die Uhr. Die Telefonnummer ist 116 117.
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